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AGB

§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers/Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer/Vermieter sie schriftlich bestätigt.Im Mietpreis ist generell keine Versicherung enthalten. Der Mieter haftet bei mutwilligen Beschädigung oder Verlust des Mietmaterials.
§ 2
Prospekte, Anzeigen und so weiter sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Der Käufer ist 2 Monate an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. 
§ 3
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ziffer 2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 3 Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 4 Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist 6
Wochen. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer. 
§ 4
Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung/Aufbau das Lager des Verkäufers/Vermieters verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers/Vermieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 5
Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muß Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Behauptet der Käufer
Mängel, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, daß entweder das schadhafte Teil bzw. Schlägt die Nachbesserung auch im Wiederholungsfall fehl, oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von dem Verkäufer gelieferten Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte das erworbene Gerät oder ein erworbenes Teil dem Verkäufer zur Durchführung von
Nachbesserungsarbeiten übersandt, und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, daß tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
§ 6
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verkäufer jetzt oder künftig zustehen, wird folgendes vereinbart: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. 
§ 7
Zahlung Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Rechnung des Verkäufers unverzüglich zahlbar. Gerät der Käufer in Verzug, ist der Verkäuferberechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von jeweils 6 % über dem geltenden Diskontsatz zu berechnen, soweit nicht der tatsächliche Schaden höher liegt. Der Verzug tritt dabei ohne Mahnung mit der Fälligkeit ein. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher und niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültigen Bestimmungen so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird. Preise inkl. MwSt.